Abgaswartungsdokument
 

Befreiung von der Abgaswartungspflicht

Fahrzeuge mit einem Erstimmatrikulationsdatum vor dem 1.1.1976 benötigen KEIN Abgaswartungsdokument. Auch Neufahrzeuge benötigen KEIN Abgaswartungsdokument.

auto-schweiz bestätigt Richtwerte für die Abgaswartung (Verordnung des UVEK über die Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen) in Abhängigkeit des Datums der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs.

Höhere Sollwerte können in besonderen Einzelfällen im Wartungsdokument eingetragen werden (z.B. ältere Fahrzeuge, oder Fahrzeuge mit luftgekühlten Motoren). Nehmen Sie bitte vor der Bestellung eines Abgaswartungsdokuments für ein älteres Fahrzeug Kontakt mit einem Markenvertreter auf.

Folgende Fahrzeuge mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem (OBD) sind von der Abgaswartung seit dem 1.1.2013 befreit und benötigen ebenfalls KEIN Abgaswartungsdokument mehr:

Leichte Motorwagen (z.B. Personenwagen + Lieferwagen):

  • Benziner ab Euro 3 (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit befreit, wenn Erstzulassung nach dem 31.12.2001)
  • Diesel ab Euro 4 (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit befreit, wenn Erstzulassung nach dem 31.12.2006)

Schwere Motorwagen (z.B. Lastwagen und Busse): Diesel ab Euro 4 und Erstzulassung nach dem 30.09.2006

Für Personenwagen, Liefer- und Lastwagen

Sie können das Abgaswartungsdokument für einen leichten Motorwagen mit Benzinmotor und einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h oder für einen Motorwagen mit Dieselmotor bestellen.

Das Abgaswartungsdokument kostet einheitlich 37.90 Franken (inkl. MwSt.) und ist nur gegen Vorauszahlung erhältlich.

Bei Stornierungen (Fehler beim Kunden) wird eine Bearbeitungsgebühr von 10.- Franken (inkl. MwSt.) erhoben.

Bei Dieselfahrzeugen ohne On-Board-Diagnosesystem sind uns zudem die vorhandenen technischen Daten bezüglich Förderbeginn, Drehzahl und Rauchemissionen zuzusenden. Fehlen diese Angaben, erstellen wir ein Dokument ohne Sollwerte. Diese müssen jedoch bei der ersten Wartung von der Garage eingetragen werden.

Für Baumaschinen ist der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft VSBM (T 061 228 90 30) und für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge der Schweizerische Landmaschinen-Verband SLV (T 031 368 08 60) zuständig.

Zusatzblätter

Sie haben bereits ein Abgaswartungsdokument, welches aber vollgeschrieben ist? Hier können Sie ein leeres Zusatzblatt herunterladen und es dem bestehenden Abgaswartungsdokument beilegen.

Zusatzblatt Benzinfahrzeug (PDF)

Zusatzblatt Dieselfahrzeug (PDF)

Zusatzblatt OBD (PDF)

Bestellung eines Abgaswartungsdokumentes

Bitte füllen Sie das aufgeschaltete Formular aus (* = verpflichtende Angaben).

Sobald die Vorauszahlung von 37.90 Franken bei uns eingetroffen ist, senden wir Ihnen das Abgaswartungsdokument zu.

QR-Rechnung (PDF)

Zahlungsinformationen
Kontoinhaber: auto-schweiz
PC: 30-3763-8
IBAN: CH43 0900 0000 3000 3763 8
BIC: POFICHBEXXX

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