Automobilsteuer für Elektrofahrzeuge

Bern, 8. November 2023

Der Bundesrat hat heute sein Vorhaben, die Automobilsteuer bereits ab 2024 auf Elektrofahrzeuge auszuweiten, zum grossen Bedauern von auto-schweiz in die Tat umgesetzt. Mit der entsprechenden Verordnungsänderung werden vor allem batterieelektrische Personen- und Lieferwagen bereits in wenigen Wochen mit der vierprozentigen Abgabe belegt. Die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure ist enttäuscht, dass sich der Bundesrat nicht von den stichhaltigen Argumenten für eine Verlängerung der Befreiung hat überzeugen lassen. So werden E-Fahrzeuge künstlich verteuert und der Elektromobilität ein Bärendienst erwiesen – zu Lasten der von der Stimmbevölkerung gutgeheissenen Klimaziele.

«Diese Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die E-Mobilität steht im krassen Gegensatz zu den von der gleichen Politik veranschlagten CO2-Reduktionszielen für Neufahrzeuge», ärgert sich auto-schweiz-Präsident Peter Grünenfelder über den Entscheid des Bundesrats. «Der Verkehrssektor muss seinen CO2-Ausstoss bis 2040 um 57 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Mit solch konsumentenfeindlichen Entscheiden zulasten derer, die sich ab 2024 ein Elektroauto kaufen wollen, gerät dieses Ziel in weite Ferne. Gleichzeitig ist es ein denkbar schlechtes Signal in einer Zeit, in der die Automobilbranche immer mehr Kundinnen und Kunden vom Umstieg auf ein emissionsfreies Fahrzeug überzeugen will.»

Besonders ärgerlich ist die Ausweitung der Automobilsteuer als faktischer Importzoll, da per 1. Januar 2024 zahlreiche Industriezölle abgeschafft werden – zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, wie der Bundesrat den Schritt begründet hat. «Gleichzeitig führt der Bundesrat einen neuen Zoll auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge ein, die zur künftigen CO2-Zielerreichung beitragen sollen – das ist an bitterer Ironie fast nicht zu übertreffen», konstatiert Peter Grünenfelder. Er sei nun sehr gespannt, mit welchen Massnahmen der Bundesrat die E-Mobilität fördern wolle: «Ansatzpunkte gäbe es viele, etwa die vollständige Liberalisierung des Strommarktes, die zur Senkung der Preise im heute staatlich dominierten Strommarkt beitragen würde. Oder ein massiver Ausbau der inländischen Stromproduktion, der zur Vertrauensbildung bei künftigen E-Mobilisten führen könnte, dass wir auch in Zukunft immer genug Strom haben werden.» Grundsätzlich gelte es, die ausufernde Staatstätigkeit einzuschränken, anstatt neue Steuern einzuführen.

auto-schweiz werde sich auch weiterhin konstruktiv in die Debatte über den Weg zur Defossilisierung des privaten und gewerblichen Strassenverkehrs einbringen, so Präsident Peter Grünenfelder abschliessend: «Auch wenn der Ärger über den heutigen Bundesratsentscheid gross ist.»

Weitere Auskünfte:
Christoph Wolnik, Mediensprecher
T 079 882 99 13

christoph.wolnik@auto.swiss


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