Mit dem neuen Energiegesetz soll fast eine halbe Milliarde Franken pro Jahr zusätzlich in erneuerbare Energien investiert werden. Beim motorisierten Individualverkehr wird die Logik hingegen umgekehrt: Strafzahlungen für Verbrenner statt Förderung neuer Technologien. Von François Launaz, Präsident von auto-schweiz Fast gebetsmühlenartig hat Bundespräsidentin und Energieministerin Doris Leuthard diesen Satz im Abstimmungskampf zur Energiestrategie 2050 wiederholt: «Die zusätzliche Förderung der erneuerbaren Energien kostet jeden Haushalt lediglich 40 Franken mehr im Jahr.» Die Gegner des Energiegesetzes kamen in ihrer Rechnung hingegen auf 3'200 Franken an jährlichen Zusatzkosten. Die Zeit wird zeigen, welche Seite Recht behält. Doch selbst mit den zusätzlichen 40 Franken pro Jahr und Haushalt kommt eine stattliche Summe zusammen. Laut Zahlen des Leuthard-Departements UVEK summieren sich die Einnahmen aus der Erhöhung des Netzzuschlags von heute 1.5 auf dann 2.3 Rappen pro Kilowattstunde auf 480 Millionen Franken im Jahr – zusätzlich, wohlgemerkt. Die Einnahmen aus dem Netzzuschlag werden laut UVEK eingesetzt «für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, für die Energieeffizienz und für die ökologische Sanierung von Wasserkraftwerken». Gesamthaft sind dies nach der Erhöhung jährlich fast 1.4 Milliarden Franken. Zweierlei Mass in Energiepolitik Während also im Bereich der Energiegewinnung mit Subventionen für neue Technologien gearbeitet wird, kommt beim Energieverbrauch auf der Strasse die Peitsche zum Einsatz. Beim Nationalstrassenfonds NAF konnte die geplante Benzinpreiserhöhung dank des Drucks der «Milchkuh-Initiative» von ursprünglich anvisierten 15 auf vier Rappen pro Liter gedrückt werden. Dieser Aufschlag kommt aller Voraussicht nach 2019. Automobilistinnen und Automobilisten stehen aber an anderer Stelle noch deutlich drastischere Preiserhöhungen ins Haus. Wohl schon im kommenden Herbst berät das Parlament ein neues CO2-Gesetz. Damit sollen die Klimaziele von Paris fixiert werden, die bis 2030 eine Reduktion des CO2-Ausstosses von 50 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 vorsehen. Die Erdöl-Vereinigung hat nachgerechnet: Das CO2-Gesetz könnte für einen Aufschlag von bis zu 20 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel sorgen. Das UVEK wiegelt ab: Man gehe nur von einem Anstieg von bis zu 12 Rappen aus. Immer noch eine grosse Peitsche.  Fördern statt Bestrafen Mit diesem Aufschlag soll also künftig bestraft werden, wer dann in einigen Jahren noch mit einem Auto mit Verbrennungsmotor unterwegs ist und noch nicht den hoch subventionierten erneuerbaren Strom mittels Elektroauto verbraucht. Eine seltsame Vorgehensweise. Die Einspeiser des erneuerbaren Stroms, über dessen Produktion per Windrad nicht einmal Naturschützer glücklich sind, werden massiv finanziell unterstützt, zur Nutzung dieser Energie in der Mobilität gibt es aber keine analoge Förderung. Lieber nimmt man über Benzinpreisaufschläge und CO2-Bussen auf Neufahrzeuge eine Bestrafung derjenigen vor, die dann noch nicht in ein Elektroauto investieren konnten oder für die der Verbrennungsmotor situativ unschlagbare Vorteile hat. Offensichtlich wird in der Schweizer Energiepolitik mit zweierlei Mass gemessen. Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen: Ich fordere an dieser Stelle keineswegs eine Kaufprämie für (teil-) elektrische Fahrzeuge, wie sie unsere deutschen oder französischen Nachbarn eingeführt haben. Direkte Subventionen für neue Antriebstechnologien braucht es meiner Meinung nach in der Schweiz nicht. Wenn sie technisch und preislich konkurrenzfähig sind, und darüber hinaus noch über weitere Vorteile wie eine bessere Umweltverträglichkeit verfügen, werden sie sich ganz von allein durchsetzen. Wenn der Staat eine bestimmte Technologie fördern möchte, dann sollte er gute Rahmenbedingungen für neue Antriebsformen schaffen. Beispielsweise durch den Aufbau einer flächendeckenden Lade- oder neuer Tankinfrastruktur, etwa für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge. Dieser Weg ist deutlich erfolgversprechender, als den Verbrennungsmotor politisch zu verteufeln und seine Nutzung unbezahlbar werden zu lassen. Und er ist sinnvoller, als Alibi-Förderungen von Fahrgemeinschaften und anderer Verhaltensänderungen.