Parallelimporte

Parallelimporte sind legal und sorgen für eine gesunde Konkurrenz. auto-schweiz bekennt sich zu diesem Wettbewerb, solange dieser innerhalb der vorgegebenen Spielregeln stattfindet. Der Markt ist heute jedoch zunehmend mit Angeboten von Direktimporteuren übersät, die hohe Rabatte bei gleicher Qualität versprechen. Diese Versprechungen sind meist unlauter.

Als Parallelimport wird der gewerbliche Import von im Ausland produzierten Waren bezeichnet, der über einen Vertriebsweg stattfindet, welcher nicht vom Hersteller autorisiert wurde. Das Vertriebsnetz der Hersteller wird im Inland dabei absichtlich umgangen, weil die Ware im Ausland auf Grund der Preispolitik des Herstellers, steuerlichen Unterschieden oder Währungsdifferenzen günstiger erworben werden kann. Der Direktimporteur profitiert dabei als Trittbrettfahrer von diversen Aktivitäten und Dienstleistungen des offiziellen Importeurs (u.a. Marketing, Ausstellungslokalitäten, Serviceleistungen, administrative Aufgaben etc.). Durch die Legalisierung von Parallelimporten soll die Abschottung des heimischen Marktes verhindert und der marktinterne Wettbewerb gefördert werden. Parallelimporte sind grundsätzlich legal, sofern die behördlichen Vorschriften wie Deklarationen oder allfällige Zulassungen erfüllt sind. Die Parallelimporte auf dem Schweizer Automarkt sind aufgrund der liberalen Gesetze zunehmend. Bei den Automobilen ist jedoch zu beachten, dass sich die Importfahrzeuge meistens von den Schweizer Ausführungen der gleichen Modelle unterscheiden (z.B. Sprache des Navigationssystems, Motorisierung, Ausstattung usw.).

Die Position von auto-schweiz

Parallelimporte sind legal und sorgen für eine gesunde Konkurrenz. auto-schweiz bekennt sich zu diesem Wettbewerb, solange dieser innerhalb der vorgegebenen Spielregeln stattfindet. Der Markt ist heute jedoch zunehmend mit Angeboten von Direktimporteuren übersät, die hohe Rabatte bei gleicher Qualität versprechen. Diese Versprechungen sind meist unlauter. Es handelt sich oftmals um Lockvogelangebote. Die am stärksten rabattierten Autos sind in aller Regel Lagerfahrzeuge, also falsch disponierte Modelle aus einem anderen Land oder Auslaufmodelle. Diese werden als Neuwagen angeschrieben, obwohl viele davon bereits über ein Jahr alt sind. Bei solchen Modellen sind auch die Werksgarantien meist kürzer, da sie bereits seit längerem zugelassen wurden und die Garantie bereits läuft. Auch auf kostenlose Service- und Garantiearbeiten muss meist verzichtet werden. Direktimporteure operieren zudem in ihrer Werbung trotz gesetzlichen Vorgaben in der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) wissentlich mit unzulässigen Preisvergleichen.

auto-schweiz fordert deshalb von der Wettbewerbskommission (WEKO) und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) genauere Kontrollen und eine konsequente Umsetzung der vorhandenen Gesetzesgrundlagen, um auf dem Automarkt für gleich lange Spiesse und somit für einen fairen Wettbewerb zu sorgen.

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