Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
von Mario A. Bonato, Chefökonom von auto-schweiz
Die Automobilwirtschaft wird mit fast einem Dutzend verschiedener Steuern und Abgaben belastet. Doch wohin fliessen diese Gelder? Sind diese zweckgebunden? Werden damit ausschliesslich und genügend Strassen gebaut? Leider nein. Bei einer Steuer- und Abgabenlast der Automobilisten und Autobranche von jährlich 12,7 Mrd. Franken führt die Zweckentfremdung zu wachsenden finanziellen Begehrlichkeiten der öffentlichen Hand – so auch zur Querfinanzierung teils fragwürdiger Bahnprojekte im Umfang von mehreren Milliarden Franken. Das Nachsehen haben alle Strassennutzer, vor allem Pendler und Gewerbe, die mit Verkehrsengpässen und nie dagewesenen Staustunden konfrontiert sind.

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Verkehrsmittelfremde Finanzierung der Infrastruktur
Die Schweizerische Eidgenossenschaft kennt zwei grosse Verkehrsinfrastrukturfonds:
- Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrfonds (NAF) – für die Strasseninfrastruktur
- Bahninfrastrukturfonds (BIF) – für die Schieneninfrastruktur
Beide werden unterschiedlich geäufnet. So bestehen die zweckgebundenen Zahlungsströme, die in den NAF fliessen, aus dem Mineralölsteuerzuschlag, einem Teil der Mineralölsteuer, der Autobahnvignette, der Automobilsteuer und den CO₂-Sanktionen der Automobil-Importeure. Gesamthaft fliessen jährlich rund 2,6 Mrd. Franken in den Strasseninfrastrukturfonds, der ausschliesslich von den Strassennutzern alimentiert wird. Anders sieht es beim BIF aus. Dieser Fonds speist sich aus allgemeinen Steuergeldern der Bundeskasse, der vom Lastwagenverkehr bezahlten Schwerverkehrsabgabe (LSVA), einem Mehrwertsteuerpromille, einem Kantonsbeitrag, der direkten Bundessteuer und einem Teil der von den Automobilisten bezahlten Mineralölsteuer (vgl. Abb. 1). Allein das Autogewerbe und die Automobilisten alimentieren den Schieneninfrastrukturfonds jährlich mit über 1,2 Mrd. Franken.

Fazit
Die Schweiz ist in der komfortablen Lage, über zwei in der Verfassung verankerte Finanzierungsfonds zu verfügen. Insbesondere der Fonds für die nationale Strasseninfrastruktur ist finanziell breit abgesichert – zu breit. Das weckt Begehrlichkeiten. Heute bedienen sich verkehrsträgerfremde Fonds und die allgemeine Bundeskasse an der Vielzahl von Steuern und Abgaben der Automobilwirtschaft
und der Automobilisten. Dadurch wird die Solidarität zwischen den Verkehrsnutzern überstrapaziert. Die Belastung für die Automobilisten und die Autobranche muss sinken. Zudem müssen die von den Automobilisten bezahlten Steuermittel zuvorderst für den überfälligen Ausbau der nationalen Strasseninfrastruktur eingesetzt werden.
Sieben Forderungen von auto-schweiz
▪ Phasenweise Steigerung des Kostendeckungsgrads der Bahn
▪ Einführung eines Rappen-Kilometer-Beitrags der Bahnnutzer
▪ Begrenzung des Kostendeckungsgrads der Strasse auf 100 Prozent
▪ Keine weitere Zweckentfremdung der Strassengelder
▪ Abschaffung der Automobilsteuer
▪ Umsetzung des Verfassungsauftrags im Projekt Verkehr ‘45 durch Ausbau des
Nationalstrassennetzes
▪ Aktualisierung der volkswirtschaftlichen Schäden der Staustunden