Von Andreas Burgener, Direktor auto-schweiz, Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure   Knapp drei Wochen ist es her, dass auto-schweiz ein ehrgeiziges Ziel ausgegeben hat. Wir wollen den Anteil von Elektroautos und Plug-in-Hybriden am Neuwagenmarkt fast vervierfachen – und das in nicht einmal drei Jahren. Auf 10 Prozent Anteil an den Neuimmatrikulationen bei den Personenwagen sollen diese Fahrzeuge mit externer Lademöglichkeit im Jahr 2020 kommen. Daher der Titel des Projektes «10/20». Zum Vergleich: 2017 verfügten 2,7 von 100 neuen Autos über eine Ladebuchse. Hinzu kommen noch die zahlreichen anderen Alternativ-Antriebe wie Hybride, Gas- und Brennstoffzellenautos. Sie alle helfen uns bei unserem Ziel, die vorgegebenen CO2-Werte zu erreichen. Unsere Mitglieder investieren ihr Geld lieber in die Förderung alternativer Antriebe als Bussen für zu hohe CO2-Flottenwerte zu bezahlen. Und man kann jeden Franken nur einmal ausgeben. So einfach ist das.
Zahlreiche private Investoren für Ladenetze
In der breiten Berichterstattung zu unserem «10/20»-Ziel haben einige Medien unsere Argumentation zugespitzt. Beim SRF war online zu lesen: «Auto-Schweiz fordert mehr Ladestationen für Elektroautos». So entsteht natürlich der Eindruck, wir würden Bund, Kantone und Gemeinden in der Pflicht sehen, selbst Ladeinfrastruktur zu betreiben. Das ist mitnichten unser Ziel, ganz im Gegenteil: Der Staat sollte sich aus solch einer privatwirtschaftlichen Aufgabe heraushalten. Und wie man in der Schweiz sieht, gibt es zahlreiche private Investoren für Ladenetze. Das ist genau das, was wir meinen. Bund, Kantone und Gemeinden sollen die zunehmende Elektrifizierung der Fahrzeuge, die sie ja selbst mit ihren CO2-Vorgaben herbeirufen, auf andere Art und Weise unterstützen. Der Bund kann beispielsweise den Aufbau flächendeckender Schnellladeinfrastruktur stärker koordinieren. Hier muss ein Flickenteppich vermieden werden. Dieser ist auf Stufe Kantone bereits Realität: Bei der Motorfahrzeugsteuer gibt es 26 verschiedene Tarife mit oder ohne Förderungen für CO2-arme oder alternativ betriebene Fahrzeuge. Einige Kantone haben solche Rabatte bereits wieder gestrichen, bevor die Elektromobilität richtig Fahrt aufgenommen hat. Der Kanton Thurgau schafft es sogar, einem mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzellenauto einen Steuermalus aufzudrücken! Das ist genau das Gegenteil von der Unterstützung, von der wir sprechen.
Es braucht ein flächendeckendes System
Ich appelliere daher an die kantonalen Finanzdirektoren: Setzen Sie das Thema auf die Traktandenliste der nächsten gemeinsamen Sitzung und finden Sie eine einheitliche Lösung! Mein Vorschlag: Gleiches Bemessungssystem, wie auch immer geartet (nach CO2-Ausstoss, Fahrzeuggewicht etc.). Anschliessend kann jeder Kanton einen eigenen Faktor anwenden, um die gewünschte Einnahmenhöhe und den Steuerwettbewerb aufrechtzuerhalten. Schliesslich braucht es einen flächendeckenden Rabatt für Fahrzeuge unter 50g CO2/km, wünschenswert wären 50 Prozent. Diesen können dann unsere Mitglieder in ihre Werbung für Low-Emission-Modelle einfliessen lassen. Es muss gar kein vollständiger Nachlass sein, sondern nur ein Zeichen des guten Willens und der Belohnung, dass man mit dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs etwas Gutes tut. Aber flächendeckend gleich, das muss der Steuerrabatt sein!