Der Zielwert für den durchschnittlichen Kohlendioxid-Ausstoss neuer Personenwagen wird ab 2020 von derzeit 130 auf 95 Gramm pro Kilometer gesenkt. Für leichte Nutzfahrzeuge – Lieferwagen und leichte Sattelschlepper – wird erstmals ein CO2– Zielwert von 147 g/km vorgegeben. Sollten die Ziele verfehlt werden, drohen hohe Sanktionszahlungen für die Fahrzeugimporteure, die aber laut UVEK nicht das Ziel der Gesetzgebung seien. Deren möglicherweise notwendige Weitergabe an die Kundinnen und Kunden hätte negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. auto-schweiz fordert daher das Parlament auf, mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 keine Abschwächungen der bereits vom Bundesrat verabschiedeten Einführungsmodalitäten vorzunehmen.
Mit den neuen Zielwerten übernimmt die Schweiz die Vorgaben der Europäischen Union. Mit einem gewichtigen Unterschied: Die Schweizer Importeure sollen diese Ziele alleine erreichen, während in der EU ein Flottenwert pro Marke über alle Mitgliedsstaaten gebildet wird – sogar die Nicht-EU-Länder Norwegen und Island lassen sich anrechnen. Der hiesige Fahrzeugmarkt stellt aber aufgrund der höheren Kaufkraft und den speziellen topographischen Anforderungen eine Besonderheit dar. Im Schnitt verfügen neue Personenwagen in der Schweiz über mehr Leistung als in den Nachbarländern, kein EU-Mitglied hat einen ähnlich hohen Allrad-Marktanteil. Daneben treibt der neue Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) den CO2-Durchschnitt nach oben.
Um diesen marktspezifischen Besonderheiten ansatzweise Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat wie schon bei der Einführung des Grenzwertes von 130g CO2/km für Personenwagen im Jahr 2013 besondere Einführungsmodalitäten bestimmt (s. Tabelle). Diese regeln zum einen, welcher Anteil der Fahrzeugflotte eines Importeurs in einem Jahr den neuen Zielwert erreichen muss. Dieses Verfahren der stufenweisen Anrechnung nennt sich «Phasing-in». Zum anderen zählen besonders effiziente Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 50 Gramm pro Kilometer während einiger Jahre mehrfach. Diese Faktoren, die hauptsächlich Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride betreffen, nennen sich «Supercredits».

Phasing-in: Anteil der effizientesten Fahrzeuge, die zur Berechnung des Flottendurchschnitts herangezogen werden.
Supercredits: Mehrfachanrechnung von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoss von unter 50g/km an den Flottendurchschnitt. Dürfen zu maximaler Reduktion von 7.5g über drei Jahre führen.
Auch wenn das Schweizer Phasing-in 2020 minim tiefer startet als in der EU, genügen die Einführungsmodalitäten bei weitem nicht, um die Marktunterschiede auszugleichen. Da die Schweiz heute auf einem höheren Niveau liegt als EU-Länder, muss sie die CO2-Emissionen in der gleichen Zeit deutlich stärker senken. Bei gleicher Anstrengung wie in der EU erreicht die Schweiz den Durchschnittswert von 95 Gramm deshalb erst 2025. auto-schweiz fordert daher das Parlament auf, mit der geplanten Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 keine Abschwächungen der bereits vom Bundesrat verabschiedeten Einführungsmodalitäten für die neuen Ziele vorzunehmen.
Um die CO2-Werte dennoch schneller senken zu können, hat auto-schweiz mit «10/20» einehrgeiziges Branchenziel für die Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs aus. Im Jahr 2020 soll jeder zehnte neue Personenwagen, der in der Schweiz oder in Liechtenstein immatrikuliert wird, ein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid sein. Die Vorgabe ist äussert ambitioniert, betrug doch der E-Fahrzeug-Anteil 2018 gerade einmal 3,2 und 2019 erst 5,6 Prozent. Nur mit der Erreichung dieses Ziels sowie Wachstum bei anderen Alternativ-Antrieben wie etwa Gas- oder Hybridautos wird es möglich sein, den ab 2020 geltenden CO2-Grenzwert von durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer annähernd zu erreichen. Voraussetzung für «10/20» ist jedoch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Elektromobilität, wozu ein rascher und massiver Ausbau der öffentlich verfügbaren Lade- und Tankstelleninfrastruktur für alternative Treibstoffe zählt.
Eine besondere Herausforderung stellt die Einführung des neuen Grenzwertes für leichte Nutzfahrzeuge dar. Auch hier befindet sich die Schweiz in einer Sonderrolle, erläutert Andreas Burgener: «Nach den Zahlen für 2018 hat die Schweizer Flotte von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern mit durchschnittlich 183,3 Gramm CO2 pro Kilometer europaweit den höchsten Wert, der EU-Durchschnitt lag bei 158,1 Gramm. Der Unterschied erklärt sich nicht zuletzt durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA, die den Transport mit kleineren, leichteren Fahrzeugen gegenüber Lastwagen-Transporten begünstigt.» Deshalb müsse bei den Nutzfahrzeug-Regelungen Rücksicht auf die Schweizer Situation genommen werden, so Burgener. «Hohe Strafzahlungen für unsere Kunden bringen nichts, weil die Fahrzeuge ansonsten wie Autos auch nach sechs Monaten sanktions- und steuerfrei über die Grenze kommen.» Damit sei weder den Schweizer Steuereinnahmen noch der Umwelt gedient.