Parlament auf Schleuderfahrt
von Thomas Rücker und Mario Bonato
In etlichen Sitzungen haben sich die Eidgenössischen Räte mit der Revision der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) beschäftigt. Bis jetzt lief das Geschäft in sinnvollen, realitätsnahen Bahnen. So konnte etwa ein Vorverschieben des Inkrafttretens der Abgabe für Elektrolastwagen verhindert werden und die früheren Versprechen des Bundesrates wurden durch das Parlament bekräftigt. Doch in der Differenzbereinigung droht ein kostspieliger Schlenker für die KMU-Landschaft Schweiz.
Planungssicherheit verunmöglichen?
Lastwagen verursachen in der Anschaffung hohe Investitionen. Bei alternativen Antrieben ist das Investitionsaufkommen ein Vielfaches grösser, weil die dazugehörende Energieversorgungs-Infrastruktur mitaufgebaut werden muss. Dies ist entscheidend, damit schwere Nutzfahrzeuge wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. auto-schweiz machte sich daher für Planungssicherheit und verbindliche Muss-Formulierungen stark; so soll die Planungssicherheit durch das Parlament geschaffen werden. Mit einer verbindlichen Festschreibung von einer Ankündigungsfrist von 7 Jahren für Tarifanpassungen wird Investitionssicherheit geschaffen (Art. 8, Abs. 2 E-SVAG).
Warum ist das wichtig?
Im Grundsatz soll die LSVA eine Verlagerung des Güterverkehrs entlang der saubersten Technologie bezwecken. Bis 2029 wird EURO-VI die sauberste Norm für dieselbetriebene Fahrzeuge darstellen. Erst dann kann sie durch die EURO-VII-Norm ersetzt werden. Wichtig ist, dass EURO-VII weitaus mehr als nur eine neue Abgasregelung ist. Erstmals werden Brems- und Reifenabrieb sowie Verdunstungsemissionen mitberücksichtigt. Die Implementierung dieser technologischen Weiterentwicklung macht die Fahrzeuge teurer.
Stolpersteine der Elektrifizierung
Parallel findet für einen Teil der Fahrzeugflotte die Elektrifizierung statt. Schwere Fahrzeuge oder Spezialanwendungen in der Lastwagenflotte können aber noch nicht elektrifiziert werden. Daher braucht es in der LSVA-Behandlung eine beidseitige Berücksichtigung elektrischer und nicht-elektrischer Antriebsformen. Die komplette Elektrifizierung des Schwerverkehrs ist bereits sehr anspruchsvoll. Noch sind Elektrolastwagen in der Anschaffung deutlich teurer, wie herkömmliche Antriebe. Die Ausweitung der LSVA verteuert nun auch deren Benutzung. Zudem ist die Elektromobilität nicht für alle Anwendungsfälle geeignet. Gerade im Gelände, bei Schwerlast-Anwendungen oder bei gewichtssensiblen Transporten werden die schweren Batterien zum Nachteil. Eine Elektrifizierung ist in diesen Bereichen zurzeit noch nicht möglich.
Wenn nun EURO-VI-Fahrzeuge auf einen Stichtag von der besten Abgabenkategorie in die schlechteste rutscht, beeinflusst dies die bereits getätigte Investitionsentscheide – und genau für jene brauchen Schutz, will man langfristige Planungssicherheit gewähren.
Planungssicherheit ist kein Widerspruch zu allgemeinen Zielsetzung der LSVA
Um die hohen Investitionen in eine neue und saubere Fahrzeugflotte tatsächlich auszulösen, braucht es ebendiese Planungssicherheit. Es ist bis anhin Usus, die Abklassierung – sprich die Erhöhung der Tarife einer bestimmten EURO-Norm – sieben Jahre zuvor anzukündigen. Dies sollte dringlich im Gesetz festgeschrieben werden, um eine Aufweichung dieser Ankündigungsfrist zu verhindern. Gegen eine solche Frist sträubt sich der Bundesrat jedoch beharrlich, habe er dieselbe Frist doch versprochen. Doch je beharrlicher sich der Bundesrat dagegen wehrt, desto offensichtlicher wird der vermeintliche Schluss, dass er diese zu verletzen gedenkt. Zudem ist unbestritten, dass die verpflichtende EURO-VII-Technologie den richtigen Anreiz setzt, für einen Wechsel von EURO-VI hin zur die nächsten Generation Diesel-Fahrzeuge. Dort, wo Elektrifizierung möglich ist, führt ein attraktives Tarifmodell zu einer raschen Elektrifizierung des Fuhrparks.
Es braucht diese Verbindlichkeit, die den Schleuderkurs des Parlaments wieder in einigermassen geordnete Bahnen lenken kann. Das damit auch jene Unternehmen, welche aufgrund Ihrer Transportcharakteristik keine Elektrifizierungsstrategie verfolgen können. Die Eidgenössischen Räte sind daher gut beraten, die Vielfalt der Anwendungen zu berücksichtigen.
Fazit
Der Nationalrat soll die verbindliche Festschreibung von einer Ankündigungsfrist von 7 Jahren für Tarifanpassungen in Art. 8, Abs. 2 E-SVAG, gemäss dem Ständerat bestätigen, damit die Lenkungswirkung stabil und planbar für Markt als auch Regulator wirkt.